GRÜNDUNG VON KOGL

Unter dem Grundherren Franz II. Nádasdy (1555 – 1604) wurden im Herrschaftsgebiet von Lockenhaus umfangreiche Rodungen durchgeführt. Ursprünglich mussten diese Rodungsfelder, welche in Eigenbewirtschaftung der Grundherrschaft standen, die Untertanen der benachbarten Orte Pilgersdorf, Bubendorf, Gerisdorf, Salmannsdorf in Robot bearbeiten.

Die Bewirtschaftung dieser von den genannten Orten zum Teil weit abgelegenen Rodungsgründe war zeitraubend und daher unwirtschaftlich, weshalb der Grundherr – wahrscheinlich auf Anraten seines Verwalters – beschloss, in diesem entlegenen Rodungsgebiet eine Siedlung anzulegen.

UND SO ENTSTAND KOGL …
Namen und Anzahl der wenigen Siedler – sie waren gewissermaßen die ersten Kogler – sind uns im Urbar der Burg Lockenhaus von 1597 überliefert. Es waren insgesamt vier Höfe und zwar Viertelsessionen (Ansässigkeiten) mit folgenden Höflern:

  • CZAN Florian zusammen mit PEHM Stefell
  • Knurren Stefell
  • HODBOGNER Hansli
  • Arthofer Bendli (Wendelin)

Zu einem Hof gehörte nur ein Feld (die Größe ist nicht festgehalten). Es wird aber darauf verwiesen, dass diese Felder ehedem Rodungsgrund der Burg Lockenhaus waren.
Wiesen gab es keine.
Aus dem Urbar erfahren wir auch, dass Kogl zu dieser Zeit vom Pilgersdorfer Gericht (Gemeindevertretung) mitbetreut wurde.

BESTIMMT WAREN:

  • die Größe der Ansässigkeit (Bauernwirtschaft)
  • die sich daraus ergebenden Abgaben und Robotleistungen
  • das Erbrecht
  • Strafen für Rechtsvergehen
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Gemeinden

ANMERKUNG:
URBAR (URBARIUM) = Namensverzeichnis der Untertanen, deren Pflichten und Rechte und die Zusammenfassung aller Normen, die zur Zeit der Grundherrschaft bestanden.

 

Hier ein paar Impressionen vom damaligen Leben in Kogl.